Wissensgarantie
Sie haben die Prüfung in einem Praxisstudiengang einmal nicht bestanden. Kein Problem - Sie können den Lehrgang einmal kostenfrei wiederholen.
Wann gilt die Wissensgarantie?
- Wenn Sie mindestens 80% des kostenlos wiederholbaren Lehrgangs bei GARP besucht und die Lehrgangsgebühren komplett bezahlt haben.
- Wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben.
- Wenn der kostenlose Wiederhollehrgang spätestens 12 Monate ab Datum der Prüfung beginnt.
- Wenn der entsprechende Lehrgang wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz frei ist. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen Lehrgangsinteressenten.
- Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial.
- Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Lehrgang nicht mehr angeboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Einlösung der Wissensgarantie.










