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Passend für alle, die Ihren Traumjob finden wollen.
Ob Du eine Karriere anstrebst, Dein Fachwissen vertiefen oder einfach attraktiv für den Arbeitsmarkt bleiben willst  wir haben für jeden die passende Weiterbildung.
Falls Du dich über unsere Fördermöglichkeiten informieren willst, dann klicke hier!

FÖRDERUNGEN & RABATTE

Falls Du dich über unsere Fördermöglichkeiten informieren willst, dann klicke hier!

Mit der Bildungsprämie bekommen Sie die Hälfte (max. 500 €) zu Ihrer Weiterbildung vom Staat dazu. Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  1. Arbeitszeit: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder Sie sind in Elternzeit oder Pflegezeit.
  2. Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr ist höchstens 20.000 Euro hoch. Wenn Sie verheiratet sind: Das zu versteuernde Einkommen von beiden Ehepartnern zusammen ist höchstens 40.000 Euro hoch.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten können nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden. Der Antrag ist beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.

Weitere Infos unter www.terrwv.bundeswehr.de

Mit der jährlichen Beitragsrechnung erhalten Mitgliedsunternehmen einen Gutschein in Höhe von 130,– €. Dieser kann im laufenden Jahr für Ausbildung – ausgenommen Grundausbildung – und Weiterbildung eingelöst werden. Außerdem erhalten die Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen auf alle Weiterbildungsveranstaltungen einen Rabatt in Höhe von 5 %.

Weitere Infos im Bereich Mitgliedschaft

Teilnehmern, die in den letzten drei Jahren einen Umsatz in Höhe von 1.000,– € erzielt haben, wird ein Treuerabatt in Höhe von 5 % gewährt.

Für jeden von Ihnen geworbenen Neukunden, der einen Praxisstudiengang mit IHK-Prüfung bei uns bucht und daran teilnimmt, bedanken wir uns mit einem Weiterbildungsgutschein in Höhe von 100,– €. Der Gutschein muss vor Lehrgangsbeginn des Neukunden beantragt werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Teilnehmer, die in einem Praxisstudiengang die von GARP vorgesehene IHK-Prüfung einmal nicht bestanden haben, können das nicht bestandene Fach (max. fünf Termine zur Prüfungsvorbereitung) einmal kostenfrei wiederholen. Voraussetzung ist eine Anwesenheit im nicht bestandenen Lehrgang von mind. 80 %. Zudem müssen die Lehrgangsgebühren komplett bzw. die bisherigen Raten regelmäßig bezahlt worden sein und mit der Wiederholung spätestens zwölf Monate ab Datum der nicht bestandenen Prüfung begonnen werden. Außerdem müssen in dem Nachhollehrgang noch Plätze frei sein.

Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)
Europaweit qualifiziert

KLARHEIT IM BILDUNGSDSCHUNGEL

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll verschiedene Bildungsabschlüsse transparenter gestalten. Je höher das Niveau, desto höher sind die erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Dabei überträgt er das achtstufige Modell des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf das deutsche Bildungssystem.

Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Ausbildungsabschlüsse mit 2-jähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, Ausbildungsabschlüsse mit 3-jähriger und 3,5-jähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6. Damit befinden sich diese Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss der Hochschulen.

Die Zuordnung zu DQR und EQR kann Ihnen als Absolvent z.B. bei Bewerbungen helfen, potenziellen Arbeitgebern im EU-Ausland, aber durchaus auch im Inland die eigene berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher mit akademischen Abschlüssen zu verdeutlichen. Anhand der Qualifikationsrahmen können Sie zudem Ihren eigenen Karriereweg planen und bei Bedarf geeignete weiterführende Bildungsmaßnahmen auswählen.

MEHR

 

Weiterempfehlen lohnt sich: Freunde werben und sparen.

Bildungszeit
Nutzen Sie Ihre Chance

BILDUNGSZEIT

Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungszeit, wenn...
... Sie in Baden-Württemberg beschäftigt sind.
... Sie seit mehr als 12 Monaten tätig sind.
... Ihr Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt.

Sie erfüllen alle drei Anforderungen? Dann nichts wie los:

1. Kursauswahl
Mind. 8 Unterrichtsstunden

Entscheiden Sie sich für eine Weiterbildung Ihrer Wahl. Nutzen Sie als Entscheidungshilfe
gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Studienbetreuern.

2. Bildungsantrag
Formular ausfüllen und einreichen

Ergänzen Sie Ihren Antrag. Ein Formular sowie das Merkblatt finden Sie unter DOWNLOADS.
Gerne stellen wir Ihnen die benötigten Kursdetails zur Verfügung.

3. Fristeinhaltung
Spätestens 8 Wochen vorher

Beantragen Sie Ihre Bildungszeit rechtzeitig vor Weiterbildungsbeginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.

4. Bescheinigung
Abschlusszeugnis- und Zertifikat

Sie erhalten nach der Bildungsmaßnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


ANSPRECHPARTNER | Weiterbildung

Das Team der Studienakademie hilft Ihnen rund um das Thema Weiterbildung weiter. Von IHK-Praxisstudiengängen über intensive Seminare bis zu technischen Kurzlehrgängen bieten wir ein breites Weiterbildungsangebot.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
 

KONTAKT
GARP Bildungszentrum e. V.
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen    
 
Servicenummer Weiterbildung:
07153 830588
Servicenummer Ausbildung/Firmenseminare:
07153 830598
Servicenummer Berufliche Schule:
0711 4499688
Allgemeine Themen:
07153 83050
 
07153 8305-60
 
info@garp.de
 

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