Sie können 30 % (wenn Sie unter 55 Jahren sind), 70 % (ab 55 Jahren) oder 70 % Rabatt (ohne Berufsabschluss) auf diverse Kurse erhalten, wenn der angestrebte Lehrgang vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg genehmigt wurde. Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen und Mitarbeiter von Transfergesellschaften. Weitere Infos unter www.esf-bw.de
Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitslose und Arbeitssuchende mit einem Bildungsgutschein. Hat ein Teilnehmer diesen Gutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, muss dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer, jedoch vor Beginn des Lehrgangs bei GARP eingereicht werden. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Praxisstudium mit IHK-Prüfung, das mehr als 400 Unterrichtsstunden umfasst, als förderungswürdig anerkannt. Für die Studienkosten und IHK-Prüfungsgebühren werden seit August 2020 ca. 50 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieses ist nach einer zins-/tilgungsfreien Karenzzeit, die die Dauer des Lehrgangs und anschließend zwei Jahre (höchstens sechs Jahre) umfasst, in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Der Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es besteht keine Altersbeschränkung. Bei Bestehen der IHK-Prüfung erhalten Sie einen Darlehenserlass von 50 % des Restdarlehens. Außerdem erhalten Sie beim Besuch von Vollzeitlehrgängen eine Förderung für den Lebensunterhalt (einkommens-/vermögensabhängig). Die Förderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung). Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de