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INDUSTRIETECHNIKER

Auf den Meister folgt der Techniker.

Erreichen Sie den höchsten technischen Abschluss.



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Geprüfter Industrietechniker Fachrichtung Maschinenbau

Aufstiegs-BAföG Praxisstudium mit IHK-Prüfung

Zielgruppe

Fachkräfte aus Metallberufen, Studienabbrecher

Nutzen & Inhalte

Sie streben eine Fachlaufbahn an - praxisnah zwischen Facharbeiter und Ingenieur und erwerben die Befähigung, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für technische Problemstellungen in Betrieben unterschiedlicher Größe, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können. Gefordert ist übergreifendes Denken in Problemstellungen technischer Produkte, Projekte und Prozesse.

A) Fachrichtungsübergreifende Qualifikation:

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, Kommunikatoon und Methoden

  • Methodenkompetenz
  • Betriebswirtschaft für Techniker
  • Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Produkthaftung, EU-Maschinenrichtlinien
  • Interne und externe Kundenorientierung
  • Unternehmenskultur und Umgangsformen
  • Globalisierung

Mathematik und Naturwissenschaften

  • Technische Mathematik
  • Physikalische Grundlagen
  • Technische Mechanik

Technologie und Industrial Engineering

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Werkstofftechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Materialwirtschaft
  • Technische Dokumentation und Qualitätssicherung
  • Industrielle Informations- und Kommunikationsmedien

B) Anwendungskompetenz Maschinenbau

Angewandte Konstruktion

  • Konstruktionselemente
  • CAD
  • Festigkeitsberechnungen
  • Maschinensicherheit
  • Energieeffizienz
  • Simulationsmethoden

Mechatronische Systeme

  • Antriebstechnik
  • Steuerungstechnik
  • Regelungstechnik
  • Messsysteme

Angewandte Fertigungs- und Automatisierungstechnik

  • Fertigungsverfahren
  • Fertigungsanlagen
  • CAD, CNC, CAM
  • CAM-Prozess 5-Achs-Simulationsbearbeitung
  • Robotic
  • Inbetriebnahme
  • Wartung und Instandhaltung

C) Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch

Methodik
Während des Praxisstudiums werden unterschiedliche Lehrmethoden eingesetzt, die auf die zu vermittelnden Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten abgestimmt sind. Dies sind z. B. Unterrichtsgespräche, Diskussionsrunden, Gruppenarbeit, Fallstudien, Rollenspiele und Tests. Außerdem kommen unterstützende Unterrichtsmedien, wie z. B. Video, CD etc zum Einsatz.
Lernmittel
Für den Unterricht stellen wir Ihnen Manuskripte zur Verfügung. Dies werden von den Trainern erstellt, regelmäßig überarbeitet und dem aktuellen Wissensstand angepasst. Als weitere Lernmittel erhalten Sie die DIHK-Textbände und ggf. entsprechende Fachliteratur. Lernmittel, die nicht im Lernmittelpreis enthalten sind, wie z. B. aktuelle Gesetztestexte sind von Ihnen zu beschaffen. Diesbezügliche Empfehlungen erhalten Sie von Ihrem Trainer.

Fördermöglichkeiten

AUFSTIEGS-BAFÖG

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Praxisstudium mit IHK-Prüfung, das mehr als 400 Unterrichtsstunden umfasst, als förderungswürdig anerkannt. Für die Studienkosten und IHK-Prüfungsgebühren werden seit August 2020 ca. 50 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieses ist nach einer zins-/tilgungsfreien Karenzzeit, die die Dauer des Lehrgangs und anschließend zwei Jahre (höchstens sechs Jahre) umfasst, in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Der Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es besteht keine Altersbeschränkung. Bei Bestehen der IHK-Prüfung erhalten Sie einen Darlehenserlass von 50 % des Restdarlehens. Außerdem erhalten Sie beim Besuch von Vollzeitlehrgängen eine Förderung für den Lebensunterhalt (einkommens-/vermögensabhängig). Die Förderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung).


Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de




Weitere Informationen

Zulassungsvoraussetzung

Zur Fortbildungsprüfung Industrietechniker/in (IHK) ist zuzulassen, wer

  •  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann, oder
  •  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zum Prüfungsteil "Anwendungskompetenz Maschinenbau" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  •  im in Absatz 1 Nummer 1 genannten Fall ein Jahr Berufspraxis, in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 5 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Zum Prüfungsteil "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.

Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industrietechnikers Maschinenbau oder einer Geprüften Industrietechnikerin Maschinenbau nach § 1 Absatz 2 aufweisen.

Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Antragstellung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Zulassungsvoraussetzung in jedem Fall vor Beginn des IHK-Praxisstudiengangs zu klären. Zuständig hierfür ist die IHK Bezirkskammer Stuttgart. Kontaktdaten und Ansprechpartner/in entnehmen Sie bitte dem IHK-Zulassungsantrag auf dieser Seite unter Downloads.
Hinweis zur Prüfung
IHK-Prüfung

Termine, Orte, Preise

10.09.2024 - 17.10.2026  berufsbegleitend
7.590,00 € (zzgl. Lernmittel 380,00 €)
 GARP Plochingen    
Details
 

Ansprechpartner


Schwer, Tina
Studienbetreuer
 07153 8305-56
  tina.schwer@garp.de

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