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SIE BEFINDEN SICH HIER:   WEITERBILDUNG     Lehrgänge mit IHK-Zertifikat

Zusatzqualifikation zur Elektrofachkraft

Bildungsgutschein Praxisstudium mit IHK-Prüfung

Zielgruppe

Die Teilnehmer müssen über eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Beruf der Metallindustrie bzw. des Handwerks oder über mehrjährige praktische Tätigkeit im angestrebten Arbeitsbereich der Elektrotechnik verfügen oder vergleichbare Voraussetzungen mitbringen.

Nutzen & Inhalte

Elektrofachkraft ist die Bezeichnung für eine Person, die elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf (Fach- und Aufsichtsverantwortung). Mit dem Abschluss „Zusatzqualifikation zur Elektrofachkraft“ sind Sie lt. Berufsgenossenschaft befähigt, aufgrund eigener Kenntnisse verschiedene Reparaturen an verschiedenen Anlagen oder Geräten durchführen.

  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Arbeits- Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • fachbezogene Schutzbestimmungen
  • Aufbau
  • Verdrahtung und Prüfung von Beleuchtungsschaltungen
  • Maschinensteuerungen
  • Motoren
  • Sensoren und Aktoren
  • Speicherprogrammierte Steuerung (SPS)
  • Installation von elektrischen Anlagen
  • VDE-Messungen sowie Fehlersuche an elektronischen Anlagen
  • Industriemaschinen und ortsveränderliche Betriebsmittel
Methodik
Die Inhalte werden durch Lehrgespräch, Gruppenarbeit, theoretische und praktische Übungen und Beispiele aus der Praxis vermittelt. Durch die Anwendung eines vielfältigen Methodenrepertoires erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, das Gelernte direkt in praktischen Situationen anzuwenden.
Lernmittel
Für den Unterricht stellen wir Ihnen ein Manuskript zur Verfügung. Dies wird von den Trainern erstellt, regelmäßig überarbeitet und dem aktuellen Wissensstand angepasst.

Fördermöglichkeiten

BILDUNGSGUTSCHEIN

Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitslose und Arbeitssuchende mit einem Bildungsgutschein. Hat ein Teilnehmer diesen Gutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, muss dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer, jedoch vor Beginn des Lehrgangs bei GARP eingereicht werden.

Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de



Weitere Informationen

Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Prüfung

 

a) einen Abschluss in einem technischen Ausbildungsberuf nachweisen kann

oder

b) wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Antragstellung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist, die IHK Hochrhein-Bodensee Sara Sztemberg Reichenaustr. 21 78467 Konstanz
Hinweis zur Prüfung
Die Püfung gliedert sich in eine schriftliche und eine praktische Prüfung.

Termine, Orte, Preise

Dieser Kurs befindet sich aktuell noch in der Planung. Gerne informieren wir sie über den aktuellen Stand. Kontaktieren Sie uns doch bitte über das nachfolgende Formular.


 

Ansprechpartner


Mahler, Diana
Studienbetreuerin
 0711 44996-27
  mahler@garp.de

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