BILDUNGSGUTSCHEIN
Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitslose und Arbeitssuchende mit einem  Bildungsgutschein. Hat ein Teilnehmer diesen Gutschein von der Agentur  für Arbeit erhalten, muss dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer, jedoch  vor Beginn des Lehrgangs bei GARP eingereicht werden.
                                   
                                   Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de
AUFSTIEGS-BAFÖG
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein  Praxisstudium mit IHK-Prüfung, das mehr als 400 Unterrichtsstunden  umfasst, als förderungswürdig anerkannt. Für die Studienkosten und  IHK-Prüfungsgebühren werden seit August 2020 ca. 50 % durch Zuschuss und  der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieses ist nach  einer zins-/tilgungsfreien Karenzzeit, die die Dauer des Lehrgangs und  anschließend zwei Jahre (höchstens sechs Jahre) umfasst, in monatlichen  Raten zurückzuzahlen. Der Zuschuss ist einkommens- und  vermögensunabhängig. Es besteht keine Altersbeschränkung. Bei Bestehen  der IHK-Prüfung erhalten Sie einen Darlehenserlass von 50 % des  Restdarlehens. Außerdem erhalten Sie beim Besuch von Vollzeitlehrgängen  eine Förderung für den Lebensunterhalt (einkommens-/vermögensabhängig).  Die Förderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt (Amt für  Ausbildungsförderung).
                                   
                                   Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de