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PRAXISSTUDIENGÄNGE

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Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Aufstiegs-BAföG Bildungsgutschein Praxisstudium mit IHK-Prüfung

Zielgruppe

Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte aus dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens mit einem kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf.

Nutzen & Inhalte

Sie haben eine Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen, als Pflegefachkraft oder eine andere Ausbildung und möchten sich im Sozial und Gesundheitswesen weiterbilden und aufsteigen? Dann ist der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen genau das Richtige für Sie. Sie erlangen umfassende Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen Prozessen, Personalmanagement, Qualitätsmanagement und Projektmanagement. In dieser Weiterbildung lernen Sie, Entscheidungen zu treffen, Prozesse zu optimieren und Mitarbeiter zu motivieren und führen. Dabei stehen stets die Anforderungen und Besonderheiten der Gesundheits- und Sozialbranche im Fokus. Als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) eröffnen sich Ihnen viele Karrierechancen, z.B. als Einrichtungsleitung, Abteilungsleitung oder Betriebsleitung. Aber auch in anderen Bereichen können Sie Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten einbringen. Steigen Sie auf und holen Sie sich Ihren Fachwirt für Gesundheit und Sozialwesen (IHK).

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

 

Sie möchten mehr Details zum Rahmenplan der IHK? Dann melden Sie sich bei Ihrer Studienbetreuerin.

 

Auch erhalten Sie mit dem Abschluss die Anerkennung der Fachtheorieprüfung des AEVO, um diesen vollständige zu erlangen bieten wir Ihnen einen Kurs "AEVO für Fachwirte" an. Damit erlangen Sie in kürzester Zeit die Ausbildereignung.

 

Mit dem Abschluss dieses Lehrgangs erhalten Sie einen Abschluss der DQR Stufe 6, was mit einem Bachelor-Abschluss gleichzusetzen ist.

 

Methodik
Während des Praxisstudiums zum Fachwirt werden unterschiedliche Lehrmethoden eingesetzt, die auf die zu vermittelnden Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten abgestimmt sind. Dies sind z. B. Unterrichts- und Lehrgespräche, Diskussionsrunden, Gruppenarbeit, Fallstudien, Rollenspiele und Tests. Unterschiedliche Unterrichtsmedien kommen zum Einsatz.
Lernmittel
Für Ihren Unterricht stellen wir Ihnen ausgearbeitete Manuskripte zur Verfügung. Diese werden von den Trainern eigens für den Lehrgang erstellt und regelmäßig überarbeitet. Als weitere Arbeitsmittel erhalten Sie die DIHK-Textbände und ggf. entsprechende Fachbücher bzw. Fachunterlagen. In den Lernmittelkosten nicht beinhaltete Bücher wie aktuelle Gesetzestexte, sind frei anzuschaffen. Empfehlungen diesbezüglich erhalten Sie von unseren Trainern

Fördermöglichkeiten

BILDUNGSGUTSCHEIN

Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitslose und Arbeitssuchende mit einem Bildungsgutschein. Hat ein Teilnehmer diesen Gutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, muss dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer, jedoch vor Beginn des Lehrgangs bei GARP eingereicht werden.

Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de


AUFSTIEGS-BAFÖG

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Praxisstudium mit IHK-Prüfung, das mehr als 400 Unterrichtsstunden umfasst, als förderungswürdig anerkannt. Für die Studienkosten und IHK-Prüfungsgebühren werden seit August 2020 ca. 50 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieses ist nach einer zins-/tilgungsfreien Karenzzeit, die die Dauer des Lehrgangs und anschließend zwei Jahre (höchstens sechs Jahre) umfasst, in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Der Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es besteht keine Altersbeschränkung. Bei Bestehen der IHK-Prüfung erhalten Sie einen Darlehenserlass von 50 % des Restdarlehens. Außerdem erhalten Sie beim Besuch von Vollzeitlehrgängen eine Förderung für den Lebensunterhalt (einkommens-/vermögensabhängig). Die Förderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung).


Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de




Weitere Informationen

Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

 

Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

 

Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 

Antragstellung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die: IHK Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart, Ansprechpartnerin: Daniela Berner, Fon: 0711 2005-1339, E-Mail: daniela.berner@stuttgart.ihk.de
Hinweis zur Prüfung
Die Prüfung wird von der IHK Stuttgart durchgeführt. Die Prüfungsgebühr wird von der IHK erhoben und mit der Einladung zur Prüfung fällig.

Termine, Orte, Preise

03.06.2024 - 11.10.2024  ganztags
3.360,00 € (zzgl. Lernmittel 300,00 €)
 GARP Nürtingen   Aufstiegs-BAföG Bildungsgutschein  
Details
17.09.2024 - 13.03.2026  berufsbegleitend
3.360,00 € (zzgl. Lernmittel 300,00 €)
 Live-online   Aufstiegs-BAföG  
Details
 

Ansprechpartner


Schwer, Tina
Studienbetreuer
 07153 8305-56
  tina.schwer@garp.de

Downloads

  Flyer  (900 KB)
  IHK-Antrag  (785 KB)

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