Sie können 30 % (wenn Sie unter 50 Jahren sind), 50 % (ab 50 Jahren) oder 70 % Rabatt (ohne Berufsabschluss) auf diverse Kurse erhalten, wenn der angestrebte Lehrgang vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt wurde. Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen oder arbeiten in Baden-Württemberg und sind in einem festen Beschäftigungsverhältnis oder
- arbeiten als Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer oder
- sind Wiedereinsteiger.
Nicht förderfähig sind Beschäftige von Bund, Ländern und Kommunen und Mitarbeiter von Transfergesellschaften.
Weitere Infos unter www.esf-bw.de