Außerbetriebliche Bildungsangebote der beruflichen Bildung in Präsenz sind bis einschließlich 14. Februar 2021 grundsätzlich unzulässig. Sie können nur unter sehr engen Voraussetzungen stattfinden. Die Durchführung im Online-Betrieb ist weiter zulässig.
Dies bedeutet für unsere Bildungsangebote in den Bereichen folgendes:
WEITERBILDUNG Außerbetriebliche Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen im Präsenzbetrieb können „zwingend erforderlich und unaufschiebbar“ und damit zulässig sein, wenn sie nicht im Rahmen eines Online-Angebotes durchgeführt werden können und:
AUSBILDUNG Berufliche Ausbildung außerhalb des Ausbildungsbetriebs ist im Präsenzbetrieb grundsätzlich nicht möglich. Veranstaltungen (z.B. Lehrgänge in der überbetrieblichen Ausbildung) sind nur zulässig, wenn die Abschlussprüfung spätestens im Mai 2021 erfolgt und der Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung daher noch bis 14. Februar erfolgen muss und eine digitale Durchführung nicht möglich ist. Theorieinhalte, prüfungsrelevante Themen werden online durchgeführt. Alle praxisbezogenen Inhalte finden in Präsenz statt.
BERUFLICHE SCHULE Infos folgen.
Über die Durchführung Ihres Bildungsangebotes werden Sie telefonisch oder per E-Mail von uns benachrichtigt. Sollten Sie weiterhin Fragen zu Ihrem Lehrgang haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in.
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,die Osterfeiertage stehen vor der Tür un...
Aufgrund der Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnah...
Mit der Entscheidung der Kultusministerin vom 13.03.2020 teilen wir Ihnen mit, dass mit Wirkung zum ...
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus