Sehr geehrte Kunden, Teilnehmer/innen und Geschäftspartner, ,
mit Wirkung zum 24. April 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) durch die sog. „Bundesnotbremse“ geändert. Zudem wurde ebenfalls mit Wirkung zum 24. April 2021 die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) geändert.
Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 2 IfSG ist u.a. an außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 165 ist nach den Vorgaben von § 28b Absatz 3 Satz 3 IfSG u.a. an außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen der Präsenzunterricht untersagt.
Wir beraten Sie natürlich gerne, wenn es um Bildung und Karriere geht.
Ihr GARP-Bildungszentrum
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gibt es hier ein paar Informationen zur Beruflichen Schule!
Seit 03.11. gilt gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die sog. Warnstufe.
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar 2021 kommt es im Bereich der beruflichen Bil...