Sehr geehrte Kunden, Teilnehmer/innen und Geschäftspartner, ,
mit Wirkung zum 24. April 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) durch die sog. „Bundesnotbremse“ geändert. Zudem wurde ebenfalls mit Wirkung zum 24. April 2021 die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) geändert.
Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 2 IfSG ist u.a. an außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 165 ist nach den Vorgaben von § 28b Absatz 3 Satz 3 IfSG u.a. an außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen der Präsenzunterricht untersagt.
Wir beraten Sie natürlich gerne, wenn es um Bildung und Karriere geht.
Ihr GARP-Bildungszentrum
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gibt es hier ein paar Informationen zur Beruflichen Schule!
Mit der Entscheidung der Kultusministerin vom 13.03.2020 teilen wir Ihnen mit, dass mit Wirkung zum ...
Aktuelle Informationen bezüglich des Corona-Virus
Seit 03.11. gilt gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die sog. Warnstufe.
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus