Seit 03.11 gilt gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die sog. Warnstufe.
Für uns als Bildungszentrum gilt daher die 3G-Regel. Wir wollen momentan unsere Angebote weiterhin in Präsenz durchführen. Deshalb benötigen Sie zum Betreten unserer Gebäude entweder einen gültigen Impf- oder Genesenen Nachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Der Schnelltest muss von externer Stelle geprüft und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Er muss bei mehrtägigen Veranstaltungen alle drei Tage wieder vorgelegt werden.
Wir hoffen, Sie bleiben alle gesund!
Ihr GARP Bildungszentrum
Mit der Entscheidung der Kultusministerin vom 13.03.2020 teilen wir Ihnen mit, dass mit Wirkung zum ...
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus
Die Bundesnotbremse macht Vorgaben zum Ablauf der Weiterbildung
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,die Osterfeiertage stehen vor der Tür un...