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21Jul

IHK informiert: Ausbildungsprämien zur Sicherung der Ausbildungsplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
 
angesichts der Corona-Krise denken manche Unternehmen über eine Einschränkung ihrer Ausbildungsaktivitäten nach. Doch: Ihre Azubis sind Ihre Fachkräfte von morgen. Bitte behalten Sie Ihr Ausbildungsengagement bei. Die IHK unterstützt Sie bei Fragen zur Ausbildung oder bei der Suche nach Auszubildenden. Die Ausbildungsberater/innen der IHK sowie das Service Center Ausbildung stehen Ihnen unter ausbildung@stuttgart.ihk.de oder Telefon 0711 2005-1111 mit Rat und Tat zur Seite.
 
Gerne informieren wir Sie an dieser Stelle über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, dessen Eckdaten am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Es soll Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
 
Kleine und mittlere ausbildende Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können voraussichtlich ab Ende Juli finanzielle Förderung bei den Agenturen für Arbeit beantragen.
Mit den Mitteln sollen Ausbildungskapazitäten erhalten, Kurzarbeit für Azubis vermieden, Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme von Azubis aus Insolvenz-Betrieben geschaffen werden.
 
Vorgesehen sind unter anderem Ausbildungsprämien für Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau im Jahr 2020 neu beginnenden Ausbildungsjahr im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder sogar erhöhen.
Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. In die Förderung grundsätzlich einbezogen werden sollen Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d.h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrags vor dem 1. August 2020 einer Förderung nicht entgegen.
 
Wir informieren auf der IHK-Internetseite über das Programm und – sobald die Förderrichtlinien ausgearbeitet und veröffentlicht sind - das Antragsverfahren und auf welche Weise Unternehmen sich die Ausbildungsvertragszahlen der vergangenen Jahre bestätigen lassen können.
 
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
 
Dipl.-Ing. (FH) Andrea Bosch
Geschäftsführerin
Abteilung Beruf und Qualifikation
IHK Region Stuttgart

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