- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der
Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Handwerksordnung
Zum „geprüften kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „geprüften kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
Zum „geprüften kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „geprüften kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännische Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Die Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt. Die Prüfungsgebühr wird von der IHK erhoben und wird mit der Einladung zur Prüfung fällig. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt gesammelt im Lehrgang. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.